Rürup-Rente

Die staatlich geförderte BasisRente (genannt Rürup-Rente) ist eine private Altersversorgung. Jeder hat die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen, besonders interessant ist sie für Freiberufler. Der staatliche Anreiz liegt in der Möglichkeit, hohe Beitragszahlungen von der Steuer abzusetzen (Sonderausgabenabzug).

Die Höhe des Steuerabzugs ist an die Entwicklung der Beitragssätze bei der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und wird jedes Jahr geändert. In 2015 können maximal Beiträge in Höhe von 22.172 EUR von der Steuer abgesetzt werden, zusammen veranlagte Ehepartner können sogar den doppelten Beitrag absetzen (44.344 EUR). Von den Beitragszahlungen werden 2015 80 % steuerlich anerkannt. Dieser Anteil erhöht sich bis 2025 um jeweils 2%-Punkte pro Jahr.

Beispiel: Von einem Aufwand von 22.172 EUR (bzw. 44.344 EUR) können maximal 80 % = 17.737 EUR (35.474 EUR) im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden.

Flexibilität: Es besteht die Möglichkeit von flexiblen Sonderzahlungen. Viele vereinbaren einen fixen Monatsbeitrag für ihre Rürup-Rente, beispielsweise 100 EUR. Zum Jahresende besteht dann die Möglichkeit einer Sonderzahlung bis zum möglichen Höchstbeitrag. So kann in wirtschaftlich besonders erfolgreichen Jahren durch Sonderzahlungen in die Rürup-Rente die Einkommenssteuerbelastung reduziert und gleichzeitig die Altersversorgung aufgestockt werden.

Die Rürup-Rente ist Hartz-IV-sicher. Die Altersrente kann ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die Rentenleistungen müssen versteuert werden, wobei die Versteuerung im Rentenalter in der Regel niedriger ist als der Steuervorteil im Arbeitsleben.