Riester-Rente

Die staatlich geförderte Zulagen-Rente (genannt Riester-Rente) ist eine private Altersversorgung. Sie wurde 2002 eingeführt, um Kürzungen im Leistungsniveau bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Der Staat fördert die Riester-Rente mit Zulagen, außerdem können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden (Sonderausgabenabzug).

Versicherbar sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (auch unständig beschäftige Freie), Beamte, aber auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige, also beispielsweise Mitglieder der Künstlersozialkasse. Zudem können Ehepartner, die nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören, eine Riester-Rente abschließen.

Für alle Riester-Renten gibt es eine Grundzulage (154 EUR pro Jahr), darüber hinaus wird für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage (pro Kind 300 EUR pro Jahr) gezahlt. Berufseinsteiger, die vor dem 25. Lebensjahr eine Riester-Rente abschließen, erhalten zudem eine einmalige Bonuszulage in Höhe von 200 EUR.

Die Riester-Rente ist Hartz-IV-sicher. Die Altersrente kann ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die Rentenleistungen müssen versteuert werden, wobei die Versteuerung im Rentenalter in der Regel niedriger ist als der Steuervorteil im Arbeitsleben.

Förderfähige Sparformen sind

  • Klassische private Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Banksparpläne
  • Fondssparpläne
  • Wohnriester Darlehen und Bausparverträge

Auch innerhalb der betrieblichen Altersversorgung können Riester-Renten abgeschlossen werden.