Gründungszuschuss für Existenzgründer

Der Gründungszuschuss wird von der Agentur für Arbeit bei Existenzgründungen nach einer Arbeitslosigkeit zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ausgezahlt. Es handelt sich um eine freiwillige "Kann-Leistung", Antragsteller haben somit keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Die Förderungsdauer beträgt maximal 15 Monate. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und wird in zwei Phasen ausbezahlt. In der ersten Phase, die 6 Monate lang ist, wird ein Zuschuss in Höhe des bisherigen ALG I-Anspruchs zuzüglich 300,- EUR zur sozialen Absicherung gezahlt. Im Falle der Genehmigung des Verlängerungsantrags werden für weitere 9 Monate 300,- EUR zur sozialen Absicherung gezahlt.

Voraussetzungen für eine Förderung

Allgemeine Voraussetzung ist die Beendigung einer Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung. Dabei ist es erforderlich, mindestens einen Tag ALG I zu beziehen. Bei Eigenkündigungen oder Aufhebungsverträgen ist ebenfalls eine Förderung möglich, jedoch erst nach Ende der damit verbundenen Sperrzeit (maximal 3 Monate).

Antragsteller müssen mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I-Leistungen haben. Diese Tage werden mit dem Bezug des Gründungszuschusses verrechnet, d.h. bei einem Scheitern der Gründung kann u.U. bereits der gesamte ALG I-Anspruch aufgebraucht sein. Schutz vor dieser Entwicklung kann der (recht kostspielige) Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bieten.

Für das Existenzgründungsvorhaben muss eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle ausgestellt werden. Außerdem ist ein Businessplan einzureichen. Zudem müssen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden, die auf eine erfolgreiche Gründungserwartung schließen lassen, z.B. durch eine Ausbildung oder Erfahrungen im Anstellungsverhältnis im gewählten Geschäftszweig. Bei begründeten Zweifeln besteht die Pflicht, an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung bzw. Vorbereitung der Gründung teilzunehmen.

Letzte Voraussetzung ist die Gründung im Haupterwerb. Diese hauptberufliche Tätigkeit muss mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Summe möglicher Nebentätigkeiten.