Autorenversorgungswerke der VG Wort

Autorenversorgungswerk I

Freiberufliche, hauptberufliche Autoren erhalten einen fünfzigprozentigen Zuschuss für Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, maximal 143,16 EUR pro Monat. Achtung: Das Autorenversorgungswerk I wurde 1996 für Neuanträge geschlossen und unterstützt heute nur noch die früheren Antragsteller.

Voraussetzungen:

 

  • In den drei letzten Kalenderjahren mindestens 50 % der Einkünfte aus freiberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit. Die Einkünfte müssen in jedem Jahr mindestens 3.900 EUR betragen.
  • Rentenversicherungspflicht bei der KSK
  • Keine ständige Beschäftigung von mehr als einem Arbeitnehmer
  • Wahrnehmungsvertrag oder Mitgliedschaft bei der VG Wort
  • Keine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
  • Erste Antragstellung spätestens 1996

Autorenversorgungswerk II

Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren erhalten ab dem 50. Lebensjahr einmalig einen Zuschuss zur Alterssicherung. Der Zuschuss kann spätestens in dem Jahr beantragt werden, in dem das gesetzliche Rentenalter erreicht wird. Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen, private und öffentliche Rentenversicherungen und Sparverträge mit einer Anlagesumme von mindestens 5.000 EUR. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Anlagesumme. Die maximale Höhe des Zuschusses wird vom Stiftungsrat der VG Wort jedes Jahr neu festgelegt. 

Voraussetzungen:

  • In den letzten fünf Kalenderjahren vor der Antragsstellung mindestens 50 % der Einkünfte aus freiberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit. Die Einkünfte müssen in jedem Jahr mindestens 3.900 EUR betragen.
  • Rentenversicherungspflicht bei der KSK
  • Wahrnehmungsvertrag oder Mitgliedschaft bei der VG Wort
  • Nachweis von Ausschüttungen durch VG Wort oder Vorlage von Publikationslisten
  • Keine Zuschüsse aus dem Autorenversorgungswerk I (also keine doppelte Förderung)